Methodik der Erstellung der Listen
Im 1. Arbeitsschritt wurden die Kündigungsakten (der Hauptmieter*innen), die im Archivdepot von Wiener Wohnen gelagert sind, mit der sogenannten Auswandererkartei der Israelitischen Kultusgemeinde verschnitten.
Im 2. Arbeitsschritt erfolgte die manuelle Sortierung der Namen der Angehörigen, die mit den Gekündigten in der Gemeindebauwohnung zusammengelebt hatten. Die Herausforderung dabei war, dass die Fragbögen der Auswandererkartei nicht nur die minderjährigen Kinder der Gekündigten beinhalten, sondern als Angehörige teils auch Eltern oder erwachsene Kinder angeführt sind. Bei diesen Personen kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass sie ebenfalls in der Wohnung lebten. Um zu einem schlüssigen Sample zu gelangen, wurde daher ein Alterslimit eingezogen. Es wurden alle männlichen Angehörigen über 21 Jahren – mit Ausnahmen von Personen, bei denen der Wohnsitz im Gemeindebau auch durch andere Akten nachgewiesen werden konnte – aus der Liste gestrichen. Bei weiblichen Angehörigen wurde das Alterslimit etwas höher angesetzt und auch Personen einbezogen, die zwischen 22 und 25 Jahre alt und gleichzeitig noch ledig waren. Dem lag die Überlegung zugrunde, dass ledige junge Frauen länger in der elterlichen Wohnung verblieben als ihre männlichen Altersgenossen bzw. dass es eher ledige junge Frauen waren, die sich um die Eltern kümmerten als ihre männlichen Altersgenossen.
Im 3. Arbeitsschritt wurde die Liste mit Daten aus den Akten der Opferfürsorge, mit Daten aus den Matriken der IKG Wien und mit Informationen aus Lehmanns Adressbuch nachrecherchiert und präzisiert.
Im 4. Arbeitsschritt erfolgte die Letztüberprüfung anhand der Datenbank des DÖW zu den österreichischen Holocaustopfern.