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Namen von Verfolgten und Widerständigen des Wohnungsamtes

Erstellt von Ursula Schwarz

 

Quellengrundlage sind die im Wiener Stadt- und Landesarchiv liegenden Personalakten des Wiener Wohnungsamtes.[1]

 

Gelistet wurden Mitarbeiter*innen des Wohnungsamtes, die aufgrund der Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums vom 31. Mai 1938 entlassen oder versetzt wurden bzw. deren Entlassung aufgehoben wurde. Erfasst wurden die persönlichen Daten der Betroffenen sowie ihre Wohnadresse. Weiters wurde der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Wohnungsamt, das Entlassungsdatum, der Entlassungsgrund sowie eine etwaige Haft erhoben.

Folgende Entlassungsgründe waren relevant:

§ 3 (1) BBV: „Jüdische Beamte, Beamte, die jüdische Mischlinge sind, und Beamte, die mit einer Jüdin (einem Juden) oder mit einem Mischling ersten Grades verheiratet sind, sind in den Ruhestand zu versetzen“. Das Gesetz enthält weitere Bestimmungen zu Abfertigungen, Ruhegenusszahlungen und Ausnahmeregelungen.

§ 4 (1) BBV: „Beamte, die nach ihrem bisherigen politischen Verhalten nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat eintreten, können in den Ruhestand versetzt werden.“ Dieses geschah in der Regel mit ¾ des Ruhegenusses. Es gab allerdings auch Fälle, in denen der Ruhegenuss auf die Hälfte reduziert oder eine Entlassung ausgesprochen wurde.

Gemäß § 5 BBV konnten Personen „auf andere Dienstposten ihres Dienstzweiges oder eines anderen Dienstzweiges der gleichen Verwendungsgruppe“ versetzt werden Diese Personen behielten ihr bisheriges Gehalt, auch wenn sie auf einen Posten einer niedrigeren Dienstklasse versetzt wurden. Meist wurden sie in der Folgezeit nicht befördert. Beförderungen, die zwischen 1. März 1933 und 13. März 1938 erfolgt waren, konnten rückgängig gemacht werden.

Gemäß § 6 BBV konnten Beamte aus unbestimmten Gründen in den Ruhestand versetzt, nicht-beamtete Mitarbeiter*innen ausgeschieden werden.

 

Ergebnis

Insgesamt wurden 17 Personen des Wiener Wohnungsamtes recherchiert, die nach der BBV gemaßregelt wurden:

Vier Personen wurden gem. § 3 BBV entlassen; zwei Personen waren jüdisch, zwei hatten jüdische Ehefrauen: Hausinspektor Eduard Brunwald (blieb wegen seiner „arischen“ Ehefrau von der Deportation verschont; die Umstände seines Todes Ende März 1945 konnten nicht eruiert werden) und Kanzleikommissärin Elisabeth Fleißig (überlebte den Holocaust). Die Ehefrauen von Max Koppe und Anton Merinsky überlebten, prekär geschützt durch die Ehe.

Sieben Personen wurden gem. § 4 BBV aus dem Amt entfernt: Josef Baumann, Hermann Hausar, Dr. Roland Jiresch, Rudolf Kölbl, Karl Scheidl, Franz Tempfer und Josef Zeidler. Josef Baumann und Franz Tempfer wurden nach nochmaliger Prüfung gem. § 5 BBV auf einen Dienstposten niederer Klasse versetzt.

Ebenfalls gem. § 5 BBV auf einen Dienstposten niederer Klasse versetzt wurde Josef Zohles, Hausinspektor im Heiligenstädter Hof (Karl-Marx-Hof) auf Betreiben der Ortsgruppe der NSDAP, dessen Vorsitzender sich damit selbst für den Posten des Hausinspektors in Stellung brachte.

Eine Person wurde aus politischen Gründen gem. § 6 BBV aus dem Amt entfernt. Robert Demuth war Sozialdemokrat. Er wurde gleich nach dem Anschluss am 14. März 1938 verhaftet und war bis September inhaftiert. Ein zweites Mal wurde vom November 1944 bis Februar 1945 in Haft genommen.

Bei Karl Daubrawsky, Ing. Otto Gröger, Josef Füzek und Heinrich Fau finden sich im Personalakt zwar keine dezidierten Entlassungsgründe, es gibt aber Hinweise, dass die Entlassung aus politischen Gründen erfolgt sein dürfte.

 


[1] WStLA, Personalakten, Sig. 1.3.2.202, Serien A-5, A-6 und A-6a.